Elektronische Patientenakte (ePA)

Die elektronische Patientenakte – Der nächste Schritt zum digitalisierten Patienten

Ab dem 01. Januar 2021 soll die elektronische Patientenakte (ePA) in der Bundesrepublik Deutschland eingeführt werden, so ist zumindestens die Zielsetzung. Doch eins vorweg, wer die elektronische Patientenakte nicht möchte, muss seine Patientendaten dafür auch nicht freigeben. Die Nutzung der elektronischen Patientenakte soll für die Versicherten nur auf freiwilliger Basis geschehen. Wer sich jedoch dafür entscheidet, kann von Anfang an selbst darüber bestimmen, welche seiner Gesundheitsdaten auf der elektronischen Patientenakte gespeichert werden dürfen und wer auf diese persönlichen Daten zugreifen darf.

Da es ganz besonders im Bereich des Datenschutzes Zweifel gab und gibt, wurde vom deutschen Bundestag das Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG) vor Kurzem beschlossen. Durch die Zustimmung des Bundestages können nun die ersten Anwendungen, wie auch weitere Ausbaustufen der elektronischen Patientenakte verbindlich geregelt werden. Die Digitalisierung des deutschen Gesundheitswesen soll den Patientinnen und Patienten sowie Ärzten, Therapeuten, Apothekern und allen anderen die im Gesundheitssektor tätig sind, Erleichterungen bringen. Der Einsatz von digitalen Technologien im deutschen Gesundheitswesen (E-Health), wie sie momentan beschlossen wurden, stößt bei vielen Abgeordneten der Oppositionsparteien zur Zeit noch auf Ablehnung. Laut deren Meinung ist das Ganze noch nicht durchdacht genug und es müssten noch weitere Punkte in den Gesetzesentwurf aufgenommen werden.

Die elektronische Patientenakte – Der nächste Schritt zum digitalisierten Patienten

Elektronische Patientenakte: Gesundheitsdaten per Handy-App

Ein wichtiger Schlüssel zum Erfolg der elektronischen Patientenakte sind die Handy-Apps. Die Apps müssen verständlich und einfach zu bedienen sein, damit der Versicherte, egal welchen Alters und Wissensstandes, diese auch problemlos nutzen kann. Hinzu kommt, und das ist essentiell für die Akzeptanz in der Bevölkerung, dass die Apps ein absolut hohes Niveau an Datensicherheit bieten. Um Datenmissbrauch mit den Gesundheitsdaten zu verhindern, wird für das Gesundheitswesen eine eigene Datenautobahn (Telematikinfrastruktur) geschaffen. Arztpraxen, Apotheken, Krankenhäuser usw. müssen zu bestimmten Fristen, die vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) festgelegt wurden, in die Telematikinfrastruktur eingebunden werden.

Jegliche Software, die zur Anwendung im Bereich des Gesundheitswesens programmiert wird, muss die hohen gesetzlichen Sicherheitsstandards vollumfänglich erfüllen, um eine Zulassung zu erhalten. Durch die Apps für das Smartphone oder das Tablet soll es dem Versicherten dann unter anderem möglich sein, vom Arzt ausgestellte elektronische Rezepte (E-Rezepte), Überweisungsscheine, Röntgenbilder u. v. m. auf das Endgerät zu erhalten.

Beispiel
Mit dem von Ihrem Arzt ausgestellten elektronischen Rezept (E-Rezept), welches Sie auf Ihr Smartphone per Handy-App erhalten haben, bekommen Sie in der Apotheke Ihr benötigtes Medikament. Die Daten aus dem E-Rezept können von den Apotheken, die ebenfalls wie die Arztpraxis in die Telematikinfrastruktur eingebunden sind, problemlos eingelesen werden. Ein anderes Beispiel wäre, dass Ihnen Ihr Hausarzt einen Überweisungsschein elektronisch per App auf Ihr Handy übermittelt und Sie damit zu einem Facharzt gehen können.

So können relevante Gesundheitsdaten per Handy-App an den Patienten übermittelt werden, wie beispielsweise die Ergebnisse einer Blutuntersuchung. Durch die elektronische Patientenakte (ePA) können vor allem die Ärzte vor der Behandlung wichtige Informationen über den Patienten erhalten, wie zum Beispiel über die

  • Vorerkrankungen,
  • chronische Krankheiten,
  • Allergien bzw. Unverträglichkeiten,
  • regelmäßige Einnahme von Medikamenten
  • und wenn vorhanden, auch eine Einsicht in Röntgenbilder oder andere ärztliche Befunde bekommen.

Mit diesem Wissen, kann der behandelnde Arzt die erforderliche medizinische Versorgung besser und gezielter durchführen und dadurch dem Patienten die bestmögliche Behandlung anbieten. Ab dem Jahr 2022 soll die elektronische Patientenakte mit dem Impfaus­weis, dem Zahn-Bonusheft, dem Mutterpass und dem Kinderuntersuchungsheft (U-Heft für Kinder) und in den darauffolgenden Jahren noch um weitere wichtige Funktionen erweitert werden.

Profitieren kann das Gesundheitswesen in Deutschland auch von den Erfahrungen anderer Länder, wie zum Beispiel Schweden, Dänemark oder Estland. In diesen Ländern wurden die neuen E-Health-Technologien, wie die elektronische Patientenakte, schon erfolgreich eingesetzt. Von den positiven sowie negativen Erfahrungen über den Einsatz von digitalen Technologien im Gesundheitswesen (E-Health) können die Staaten, die wie Deutschland noch hinterhinken, nur einen Vorteil ziehen.

Fazit über die elektronische Patientenakte

Eines steht fest: Die elektronische Patientenakte wird dafür sorgen, dass der Papierverbrauch in Deutschland sinkt. Wenn man bedenkt, wie viel Papier tagtäglich alleine im Gesundheitswesen verbraucht wird, ist die elektronische Patientenakte in Anbetracht des Papierkonsums eine sehr gute Sache. Da die Patientendaten heutzutage sowieso schon digital erfasst werden, spart es auch Arbeitszeit zwischen allen Beteiligten (z. B. den Arztpraxen und den Krankenhäusern), wenn alle auf die gleichen Daten der elektronischen Patientenakte zugreifen können. Auch die Schnelligkeit der Kommunikation zwischen dem Versicherten und dem Arzt, der wichtige Informationen dem Patienten via Handy-App sofort übermitteln kann, ist ein positiver Aspekt der zu erwähnen ist. In vielerlei Hinsicht wird die elektronische Patientenakte auch dem Versicherten definitiv eine angenehme Erleichterung im Umgang mit den vielfältigen medizinischen Diensten und Fachbereichen bringen.

Der Einsatz von digitalen Technologien im deutschen Gesundheitswesen (E-Health) stößt bei vielen Bürgern noch auf Skepsis. Der Erfolg der elektronischen Patientenakte (ePA) hängt hauptsächlich davon ab, ob die Versicherten davon überzeugt werden können, dass ein Datenmissbrauch der persönlichen Gesundheitsdaten ausgeschlossen ist. Der Datenschutz wird immer die Achillesferse der elektronischen Patientenakte bleiben und auch im Allgemeinen der digitalen Technologien im Gesundheitswesen (E-Health).