Smartphone Nutzung auf dem Fahrrad, ist das erlaubt?

Die Antwort lautet Ja und Nein – unter der Beachtung bestimmter gesetzlicher Vorgaben, ist die Smartphone Nutzung auf dem Fahrrad erlaubt. Wer beim Radfahren auf sein Handy bzw. auf sein Smartphone nicht verzichten möchte, muss sich entweder eine Handyhalterung oder ein Bluetooth-Headset kaufen. Das Telefonieren beim Fahrradfahren mit dem Handy am Ohr sowie die Nutzung des Smartphones in einer Hand oder in beiden Händen bei der Fahrt, ist gesetzlich verboten.

Hinweis
Diese Vorgaben des Gesetzgebers sind richtig und wichtig für die eigene Sicherheit des Radfahrers und für die Sicherheit der anderen Verkehrsteilnehmer. Nicht selten passieren Fahrradunfälle, weil Fahrradfahrer z. B. beim Telefonieren den Lenker nur mit einer Hand festhalten oder gar freihändig fahren. Das Gefahrenpotenzial eines unaufmerksamen Radfahrers ist zwar nicht so hoch, wie der eines unaufmerksamen Kraftfahrzeugführers, aber ein abgelenkter einhändig oder freihändig fahrender Radfahrer, der sein Zweirad nicht richtig unter Kontrolle hat, kann dennoch einen schweren Unfall auslösen. Durch seine unkontrollierte Fahrt kann der Fahrradfahrer andere Fahrzeugführer zum gefährlichen Ausweichen zwingen und zum Auslöser eines Unglücks werden.

Smartphone Nutzung auf dem Fahrrad, ist das erlaubt?

Die Smartphone Nutzung auf dem Fahrrad ist eine feine Sache, insbesondere die Funktion des Smartphones als Navigationsgerät ist nicht nur für Autofahrer sondern auch als Routenführer für die Radfahrer überaus praktisch und sinnvoll. Zudem bieten weitere Apps dem Radfahrer überaus sinnvolle Funktionen an, wie zum Beispiel eine Tacho-App, die einem die gefahrene Geschwindigkeit in Kilometern pro Stunde anzeigt und gleichzeitig als Kilometerzähler für die absolvierte Strecke dient. Vergessen Sie jedoch nicht, dass die Smartphone Nutzung auf dem Fahrrad ohne eine geeignete Smartphone-Halterung, z. B. für den Fahrradlenker, nicht nur ein Bußgeld nach sich ziehen kann, sondern auch gefährlich für Sie und andere ist. Bei einer Halterung für das Handy/Smartphone ist besonders darauf zu achten, dass das Gerät richtig fest in der Halterung sitzt und bei Erschütterungen nicht gleich herausrutscht. Am besten schauen Sie sich, vor dem Kauf, die vielen Testberichte im Internet an und recherchieren sorgfältig oder lassen sich in einem Fachgeschäft des Fahrrad-Zubehörhandels beraten.

Tipp
Gehen Sie auf Nummer sicher und versichern Sie Ihr Gerät durch eine umfangreiche und preiswerte Handyversicherung von Easy Insurance. Besonders bei Zweirad Fahrern ist u. a. die Gefahr eines Sturzes sehr hoch. Dabei passiert es sehr häufig, dass das Smartphone einen Sturz nicht unbeschadet übersteht und im schlimmsten Fall einen Totalschaden erleidet. Wenn Sie Ihr Handy jedoch rechtzeitig bei uns versichert haben, müssen Sie sich keine Sorgen über die Reparaturkosten machen. Wir erstatten Ihnen bei einem Totalschaden den Zeitwert Ihres Handys oder Sie erhalten von uns ein gleichwertiges Gerät.

Auch beim Thema Telefonieren während des Radfahrens, sollten Sie Ihrer Sorgfaltspflicht als Verkehrsteilnehmer nachkommen und unbedingt einen Bluetooth-Kopfhörer bzw. ein Bluetooth-Headset benutzen. Beim Kauf ist darauf zu achten, dass Sie auch bei der Nutzung eines Fahrradhelms unkompliziert an die richtigen Tasten (bswp. die Rufannahme) herankommen und diese bedienen können. Das Telefonieren beim Radfahren ist auch mit der Freisprecheinrichtung des Smartphones erlaubt, sofern das Gerät in einer Halterung befestigt ist. Die Nutzung der Freisprecheinrichtung ist allerdings nicht empfehlenswert, da die Fahr- und Umgebungsgeräusche das Telefonieren bei der Fahrt sehr erschweren. Denken Sie immer daran, dass Sie als Verkehrsteilnehmer auch eine Verantwortung gegenüber anderen Personen haben und dafür sorgen sollten, dass Sie für die Smartphone Nutzung auf dem Fahrrad auch das richtige Equipment haben.

Bußgeld für die Smartphone Nutzung während der Fahrt ohne ein geeignetes Hilfsmittel

Sollten Sie beim Radfahren, ohne eine Freisprecheinrichtung oder ohne ein Bluetooth-Empfangsgerät, telefonieren oder das Handy bzw. Smartphone ohne eine Handyhalterung bedienen, können Sie von einem Polizeibeamten oder einem Ordnungsamtsbeamten, wegen der Gefährdung im Straßenverkehr mit einem Bußgeld bestraft werden. Die Höhe des Bußgeldes beträgt mindestens 55 Euro, bei Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer 75 Euro und bei Verursachung eines Unfalls 100 Euro. Die Smartphone Nutzung auf dem Fahrrad ohne ein geeignetes Hilfsmittel, ist nur erlaubt, wenn Sie anhalten und von Ihrem Fahrrad abgestiegen sind. Zudem sollte beim Telefonieren darauf geachtet werden, dass die Lautstärke so eingestellt ist, das die Umgebungs- und Verkehrsgeräusche wahrgenommen werden können. Sollte dies nicht der Fall sein, kann man auch dafür mit einem Bußgeld in Höhe von 15 Euro verwarnt werden. Das gilt auch für das zu laute Musikhören, Sie müssen als Radfahrer immer in der Lage sein, bspw. das Martinshorn eines Einsatzfahrzeuges oder das Hupen eines Kraftfahrzeuges hören zu können, um auf die Verkehrssituation auch angemessen zu reagieren. Andere Verkehrsteilnehmer, insbesondere Passanten als schwächste Gruppe, dürfen auch von Ihnen als Radfahrer zu recht eine verantwortungsvolle Teilnahme am Verkehr erwarten.